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1975: Einführung des Zivildiensts

Zivildienst kann in Österreich seit 1975 als Ersatz für den Wehrdienst geleistet werden. Zum Wehrdienst tauglich befundene Männer können laut Zivildienstgesetz erklären, die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen aus Gewissensgründen abzulehnen und daher Zivildienst leisten zu wollen. Bis 1991 mussten Personen ihre Gewissensnot vor einer Kommission begründen, heute ist eine formelle Erklärung ausreichend. Die Tätigkeit wird üblicherweise in öffentlichen Einrichtungen und sozialen Bereichen wie der Alten- Behinderten-, Kinder-und Jugendbetreuung, in Rettungsdiensten oder Krankenhäusern, geleistet.

Seit 1992 kann der Zivildienst als Auslandsdienst im Rahmen eines Gedenkdienstes (holocaustrelevante pädagogische, Archiv- und Museumsarbeit sowie Altenpflege von Holocaustüberlebenden), eines Sozialdienstes (internationale Entwicklungszusammenarbeit) oder eines Friedensdienstes (Konfliktbewältigung in Krisengebieten) absolviert werden. Seit 2013 besteht die Möglichkeit, ein „Freiwilliges Umweltjahr“ als Zivilersatzdienst anrechnen zu lassen, seit 2016 ist dies auch im Rahmen eines Europäischen Freiwilligendienstes möglich.

Jahr
1975
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