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Blick von oben in einen runden Raum mit gefüllten Zuschauertribünen. In deren Mitte stehen Männer in dunkler Uniform, im rechten Vordergrund erhöht der Sprecher.
Foto: Albert Hilscher/ÖNB, Bildarchiv und Grafiksammlung

1936: Juliabkommen

Vereinbarung verstärkt den Einfluss von Nationalsozialist*innen

Das nationalsozialistische Deutsche Reich war 1934 mit einer aggressiven Politik in Österreich vorerst gescheitert (der Aufstand des „Juli-Putsches” wurde rasch niedergeschlagen, auch wenn Bundeskanzler Dollfuß ermordet worden war). Die Strategie des neuen Bundeskanzlers Kurt Schuschnigg zielte auf Zeitgewinn, während er sich bis 1935 unauffällig um Solidarität mit den anderen Nachbarstaaten bemühte – er versuchte, die Gegnerschaft von Italien und Ungarn gegenüber der Tschechoslowakei, Jugoslawien und Rumänien aufzuweichen. Ab dem Herbst 1935 wurden die tonangebenden Kräfte in Österreich weniger faschistisch-aggressiv (beispielsweise verlor die Heimwehr ihren Einfluss), sodass letztlich eine bürokratische Regierungsdiktatur entstand.

 

Gleichzeitig suchte Schuschnigg eine vertragliche Einigung mit dem Deutschen Reich, um dessen „evolutionäre“ Taktik gegenüber Österreich zumindest zu kontrollieren. Der Heimwehrführer Ernst Rüdiger Starhemberg hatte erste Kontakte mit der nationalsozialistischen Führung hergestellt, war jetzt aber entmachtet. Schuschnigg bereitete dieses heikle Abkommen daraufhin im Alleingang und unter Ausschaltung der Bürokratie vor.

 

Am 11. Juli 1936 wurde die Vereinbarung unterzeichnet, in der sich Deutschland unter anderem symbolisch zur Anerkennung Österreichs als selbständigen Staat bekannte (lesen Sie hier den vollständigen Text). Österreich verpflichtete sich, sich als „deutscher Staat“ zu betrachten und zu verhalten. Außerdem wurden noch am gleichen Tag zwei neue Regierungsmitglieder in Österreich ernannt, einer davon war Guido Schmidt, der schon für die Abschirmung der Verhandlungen eine Rolle gespielt hatte. Schmidt wurde Staatssekretär für Äußeres, hatte aber enge verwandtschaftlichen Beziehungen zur Industrie. Das Juli-Abkommen sollte daher nicht nur die Beziehungen der beiden Staaten normalisieren, sondern auch den deutschen Markt wieder für österreichische Produkte öffnen.

 

Dieser „Pakt auf Zeit“ wurde durch ein gleichzeitig abgeschlossenes Gentlemen’s Agreement konterkariert, das eine weitere Aushöhlung der Regierungsgewalt in Österreich erleichterte (lesen Sie hier den vollständigen Text dieses Begleitabkommens). Schuschnigg verpflichtete sich beispielsweise, eingesperrte Nationalsozialist*innen zu entlassen und deutsche Propagandazeitungen wieder zuzulassen. Die katastrophalste Auswirkung des Juli-Abkommens war aber, dass sich jene Kräfte in der Diplomatie bestätigt fühlten, vor allem jener Großbritanniens, die den deutsch-österreichischen Konflikt möglichst rasch als „innerdeutsche“ Angelegenheit aus der eigenen Agenda streichen wollten. Wirtschaftlich blieb der Vertrag weit hinter den Erwartungen, während die Verrechnungspraxis den österreichischen Staatshaushalt und dessen Währung gefährdete.

Jahr
1936
Autor*innen