Das Produkt wurde zu Ihrem Warenkorb hinzugefügt.
Zum Warenkorb
Weiter einkaufen
Tickets auswählen

Eintritt Erwachsene
Jahreskarte




Zurück
Anzahl wählen


Ab 10 Einzelkarten empfehlen wir die ermäßigten Gruppenkarten, wenn Sie als Gruppe kommen!

Bitte Menge auswählen

Zum Warenkorb hinzufügen
Zurück
Jahreskarte Personalisieren

Jahreskarte
€ 17.00 / Stk.
Vorname*:
Nachname*:
Geburtsdatum*:

E-mail:



Bitte alle Pflichtfelder(*) ausfüllen!

Zum Warenkorb hinzufügen
Zurück
OK
Heute im hdgö

Inhalte werden geladen
Zwei Männer bei der Besichtigung eines Schutzraum-Modelles der Firma Buhl auf einer Messe, Hollabrunn, August 1986, Foto: Rudolf Semotan, ÖNB, Bildarchiv und Grafiksammlung

Schutzräume und Vorratshaltung

Während des „Kalten Krieges“  war in Europa die Angst vor einem Atomkrieg oder -unglück allgegenwärtig. Eine bundesweite Bauordnung hielt für Österreich ab 1967 fest, dass jedes vom Bund neu errichtete öffentliche Gebäude mit einem sogenannten „Schutzraum“ ausgestattet sein musste – eine Maßnahme, die besonders der Generation, die von den Erfahrungen der Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg geprägt war, Sicherheit vermittelte. Noch vorsichtiger agierten die einzelnen Länder. Vorarlberg machte 1962 den Anfang und schrieb die Einrichtung oder Vorbereitung eines „Schutzraumes“ bei jedem zivilen Neu- oder Zubau vor – alle Bundesländer bis auf Wien folgten diesem Vorbild. Diese länderspezifischen Vorgaben veränderten sich bis in die 1980er laufend und variieren in Spezifikation und Umfang. Waren z.B. in Salzburg ab 1976 lediglich verstärkte Decken und Wände vorgesehen, wurden die Richtlinien 1978 verschärft und sahen die Einrichtung von Rohrleitungen für Luftfilter und das Installieren von Türrahmen und Aufhängungen für Stahltüren vor. Um diese Bauvorschriften umzusetzen, erhielten die „HäuselbauerInnen“ in manchen Ländern eine finanzielle Förderung. Wenn auch die Vorschrift zum Bau von Schutzräumen in privaten Häusern im Laufe der 1990er Jahre abgeschafft wurde, bleibt das Bevorraten mit haltbaren Lebensmitteln und Artikeln der Grundversorgung bis heute ein immer wieder auftretendes Phänomen.

 

In einem „Schutzraum“ sollte genügend Nahrung für mindestens 14 Tage vorrätig sein. Auch unabhängig von früheren gesetzlichen Vorschriften sind viele Wohngebäude in Österreich bis heute mit „Schutzräumen“ und Vorräten ausgestattet. Das Interesse an Schutzräumen und die Nachfrage nach haltbarer Nahrung, Wasserflaschen und anderer Artikel der Grundversorgung stieg phasenweise als Reaktion auf außergewöhnliche Ereignisse, wie anlässlich der zum Jahrtausendwechsel 1999/2000 befürchteten Totalausfälle von Strom und anderer Infrastruktur („Y2K-Panik“), den 9-11-Anschlägen auf das World Trade Center und Pentagon 2001 und der Nuklearkatastrophe in Fukushima 2011. Zuletzt kam es aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Corona Virus Covid-19 im März 2020 zu sogenannten „Hamsterkäufen“ in ganz Österreich. Besonders Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel, Nudeln und Klopapier wurden von den Menschen so exzessiv gehortet, dass sie in vielen Märkten vorübergehend nicht mehr verfügbar waren.

Jahr
1962
Autor*innen