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Foto: © Markus Wörgötter

1945: Weiterwirken von NS-Liedgut

Präsenz trotz Verbots

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keinen ‚Index‘ – also keine Liste von namentlich genannten Musikstücken, deren Aufführung und Verbreitung unter Strafe steht.

Personen, die einschlägiges Liedgut der NS-Propaganda wie etwa das „Horst-Wessel-Lied“ oder „Volk ans Gewehr“ aufführen oder verbreiten, machen sich jedoch durch das 1947 eingeführte Verbotsgesetzes strafbar. Eine Verurteilung ist dabei aber vom Einzelfall und letztlich vom Ermessen der Richter*innen und Geschworenen abhängig. Ein Grenzfall sind beispielsweise Soldatenlieder und auch instrumentale Märsche, die keinen ausdrücklichen nationalsozialistischen Inhalt haben, aber in der Zeit des Nationalsozialismus sehr populär waren. Zu Bekanntheit gelangten viele von ihnen durch ihren Einsatz in der NS-Propaganda zur Mobilisierung und Rechtfertigung des deutschen Überfallskriegs. Solches Liedgut darf – in Deutschland und in Österreich – zwar nicht mehr von Militärkapellen des staatlichen Heeres aufgeführt werden, gehört aber dennoch weiterhin zum Repertoire von Blasmusikkapellen und wird fallweise auch auf Tonträgern veröffentlicht. Soldatenlieder aus dem zweiten oder auch ersten Weltkrieg werden zudem von deutschnationalen Burschenschaften gesungen. Auch Liedgut, das rund um die Bürgerlichen Revolutionen von 1848 entstand, wird hier häufig verwendet. Im neonazistischen Umfeld ist zu beobachten, dass einzelne Textpassagen darin antisemitisch umgedichtet werden. Diese Zeilen, in denen offen zur Gewalt aufgerufen wird, sind jedoch vom Verbotsgesetzes eindeutig erfasst.

 

Aber auch ganz ohne Umdichtungen werden Lieder aus der 1848er Revolution von Rechtsextremen eingesetzt – indem sie aus dem Zusammenhang gerissen werden. Das Lied „Die Gedanken sind frei“ etwa entstand im frühen 19. Jahrhundert. Es greift die Unterdrückung der Studentenbünde durch den Polizeistaat auf, spielt aber auch in der Geschichte des Widerstands der Geschwister Scholl gegen die NS-Herrschaft eine wichtige Rolle und wurde in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von Stars der Popkultur wie Leonard Cohen, Nena oder Konstantin Wecker interpretiert. Im Neonazi- und Burschenschaftlerumfeld wird das Lied als Statement gegen das Verbotsgesetz und für die in diesem Zusammenhang oft bemühte „Meinungsfreiheit“ verstanden. Auch zahlreiche Rechts-Rockbands, sowie die Südtiroler Deutsch-Rock Band FreiWild haben das Lied gecovert.

 

Jahr
1945
Autor*innen