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1972: Zweites Autonomiestatut für Südtirol

Nach vielen Verhandlungsrunden legte die italienische Regierung 1966 ein Paket an Maßnahmen vor, das als Erweiterung des Ersten Autonomiestatuts des Jahres 1948 umgesetzt werden und die Autonomie der SüdtirolerInnen garantieren sollte. Für die Umsetzung der 137 Maßnahmen wurden in den darauf folgenden Jahren Durchführungsbestimmungen, ein sog. Operationskalender, verhandelt. Der letzte Punkt dieses Operationskalenders sollte jener sein, in dem Österreich den Streit für beendet erklären würde. Die letzte Hürde für die Annahme von Paket und Operationskalender war die Zustimmung der Landesversammlung der Südtiroler Volkspartei. Denkbar knapp entschieden sich die Delegierten im November 1969 für die Annahme. Durch Abänderung des Ersten Autonomiestatutes zugunsten des neuen im November 1971 war damit eine politische Lösung des Südtirol-Problems in Sicht.

Am 20. Januar 1972 trat das Zweite Autonomiestatut in Kraft. Jetzt gingen zahlreiche Zuständigkeiten von der Region auf die zwei autonomen Provinzen Bozen und Trient über. Deren wichtigste waren: geförderter Wohnungsbau, Straßen-, Kommunikations-und Transportwesen, Übernahme öffentlicher Dienste, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Land-und Forstwirtschaft, Wasserbauten, Kindergarten- und Schulbau. Die Umsetzung des Zweiten Autonomiestatutes dauerte rund zwei Jahrzehnte. Am 11. Juni 1992 hinterlegten Österreich und Italien die Nostrifizierungsurkunde zur Streitbeilegung bei der United Nations Organization (UNO).

Jahr
1972
Autor*innen